Vermögensschadenhaftpflicht für selbständige Buchhalter

Was ist versichert?

Es handelt sich um eine auf selbständige Buchhalter zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Ihren Mandanten bzw. Auftraggebern zufügen.

Gothaer

Versicherungs­summe für Vermögens­schaden-­HaftpflichtEin Mitarbeiter kostenfrei je weiterem Mitarbeiter 10 % Zuschlag
Jahresbruttoprämie
25.000 €124,95 €
50.000 €166,60 €
100.000 €249,90 € inkl. Büroservice

Markel International

Versicherungs­summe für Vermögens­schaden-­HaftpflichtJahresbruttoprämie (bei Jahresumsätze netto z. B. bis 50.000 €)Jahresbruttoprämie (bei Jahresumsätze netto z. B. bis 150.000 €)
100.000 €232,05 €285,60 €
300.000 €291,55 €327,25 €
500.000 €386,75 €434,35 €

Versicherte Tätigkeiten

Versichert ist hierbei die erlaubte Tätigkeit nach §6 Nr. 4 StBerG, d.h. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnbuchhaltung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen.

Nicht versichert ist jedoch die Tätigkeit als Schreibbüro, Büroservice oder Bürodienstleister. Eine Deckungserweiterung um den Büroservice ist wie nachfolgend möglich.

 

1. Bei der Versicherungssumme von 100.000 € erstreckt sich der Versicherungsschutz auf folgende Tätigkeiten als Büroserviceunternehmen:

  • Schreib- und Rechenarbeiten, Korrespondenz;
  • Fremdsprachenkorrespondenz sowie gelegentliche Übersetzungen;
  • Telefonkontakte, Publikumsverkehr;
  • Post-, Fax-, E-Mailservice;
  • Terminplanung und –überwachung;
  • Datenerfassung und –verwaltung;
  • Organisation von Dienstreisen, Tagungen, Veranstaltungen und Konferenzen;
  • Rechnungserstellung, Zahlungverkehrskontrolle, Mahnwesen.

2. § 15 Ziff. 1b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVB) findet auf den Versicherungsschutz nach Ziff. 2. keine Anwendung.

3. Nicht versichert ist der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung oder Büroserviceleistung (Erfüllungs-/Erfüllungsersatzleistung).

4. Abweichend von § 3 Ziff. 3 AVB beträgt der Selbstbehalt pro Schadenfall mindestens 250,00 EUR.

Nachlässe

10 % Nachlass für Mitglieder des Bundesverband selbständiger Buchhalter & Bilanzbuchhalter
10 % Laufzeitnachlass bei 3 Jahren Laufzeit

Versicherte Tätigkeiten

Buchhalter und Bilanzbuchhalter, insbesondere

  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Lager- und Mengenbuchhaltung
  • Energiebuchhaltung
  • Freier Mitarbeiter bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
  • Veröffentlichung von Jahresabschlüssen
  • Überweisen von Rechnungen bis 25.000 EUR

Versicherte Nebentätigkeiten

  • Schreib- und Rechenarbeiten, Korrespondenz
  • Fremdsprachenkorrespondenz sowie gelegentliche Übersetzungen
  • Telefonkontakte, Publikumsverkehr
  • Post-, Fax-, E-Mailservice
  • Raumservice
  • Terminplanung und -überwachung
  • Datenerfassung und -verwaltung
  • Organisation von Dienstreisen, Tagungen, Veranstaltungen und Konferenzen
  • Rechnungserstellung, Zahlungsverkehrskontrolle, Mahnwesen
  • Entwurf, grafische Gestaltung, Design im Bereich Online-Dienste/Internet

Was sagt der §6 Nr. 4 StBerG aus?

Gemäß §6 Nr. 4 StBerG dürfen Personen, die die Abschlussprüfung in einem kaufmännischen oder steuer- und wirtschaftsberatenden Ausbildungsberuf bestanden haben, darüber hinaus:

  • laufende Geschäftsvorfälle verbuchen und die zugrundeliegenden Belege mit dem Buchungssatz versehen (kontieren)
  • die laufende Lohnbuchhaltung übernehmen

Dazu zählt z.B. die Feststellung des Bruttolohns und des Lohnzahlungszeitraums, die Ermittlung des Lohnsteuerbetrages, die Eintragung des Arbeitslohns und der Lohnsteuer im Lohnkonto und die Ausfertigung der Lohnsteueranmeldung

Diese Befungnis zur laufenden Buchführung berechtigt aber nicht zu weiterer geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen, wie z.B.

  • die Errichtung der Buchführung und der Lohnkosten
  • die Erstellung des auf die betrieblichen Belange abgestellten Kontenplans
  • die Anfertigung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und anderer Steuererklärungen
  • die Aufstellung des Jahresabschlusses

Diese Tätigkeiten bleiben nach wie vor den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

Welche Kernleistungen bietet die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung?

Die Leistungen im Schadenfall sind:

  • die Prüfung der Sach- und Rechtslage
  • die Abwehr unberechtiger Ansprüche
  • die Entschädigungszahlung bei berechtigten Haftpflichtansprüchen
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